Hinweis für Privatklienten
Als Privatklienten informiere ich Sie, dass in meiner Praxis, zugelassen nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) in der Regel keine Kosten durch gesetzliche Krankenkassen und Beihilfestellen übernommen werden, außer in vorher genehmigten dringenden Ausnahmefällen. Die Klienten leiten gegeben falls eigenverantwortlich das Kostenerstattungsverfahren mit einem möglichen Kostenträger, wie z. B. einer Privaten Krankenversicherung ein, und informieren sich über das Genehmigungsverfahren.
Eine Nichterstattung oder Teilerstattung von einem Kostenträger hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Kostenforderung dieser Praxis. Das Honorar für eine Einzelstunde wird in Anlehnung an die Ziffer 861 der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) zum 1 bis 2,3-fachen Satz abgerechnet (1 - 2,3 X40,22 €). Für Privatversicherungen wird bei Bedarf auch nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Das Honorar für die Paarsitzung beträgt als Selbstzahler vereinbarungsgemäß 80.- € für 60 Minuten und, falls notwendig, für die ergänzenden Einzelstunden ebenfalls 80.- € für 60 Minuten. Ein darüber hinaus gehender zeitlicher Mehraufwand wird anteilig in Rechnung gestellt.
Ich werde, falls erforderlich, gleich mehrere Termine für Sie vorreservieren. Dies erspart Ihnen lange Wartezeiten. Terminänderungen sind daher für die einfachere Planung so früh wie möglich vorzunehmen.
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