Hinweis - Ausfall
Als Privatklienten informiere ich Sie, dass in meiner Praxis, zugelassen nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) in der Regel keine Kosten durch gesetzliche Krankenkassen und Beihilfestellen übernommen werden, außer in vorher genehmigten dringenden Ausnahmefällen. Die Klienten leiten gegeben falls eigenverantwortlich das Kostenerstattungsverfahren mit einem möglichen Kostenträger, wie z. B. einer Privaten Krankenversicherung ein, und informieren sich über das Genehmigungsverfahren.
Eine Nichterstattung oder Teilerstattung von einem Kostenträger hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Kostenforderung dieser Praxis. Das Honorar für die Paarsitzung beträgt als Selbstzahler vereinbarungsgemäß 120.- € für 90 Minuten und, wenn notwendig, für die ergänzenden Einzelstunden 75.- € für 60 Minuten. Ein darüber hinaus gehender zeitlicher Mehraufwand wird anteilig in Rechnung gestellt.
Ich werde, falls erforderlich, gleich mehrere Termine für Sie vorreservieren. Dies erspart Ihnen lange Wartezeiten. Terminänderungen sind daher für die einfachere Planung so früh wie möglich vorzunehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht eingehaltene Termine, die nicht spätestens 24 Stunden zuvor abgesagt wurden, zum vollen Honorar der vereinbarten Leistung in Rechnung stellen muss.
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